Kurzaufenthaltsvisum
Um ein Kurzaufenthaltsvisum zu erlangen, muss der Interessent folgende Dokumente vorlegen:
- Brief des Antragstellers, gerichtet an die Botschaft
- Ein ausgefülltes Formular + Bogen + Dossier
- Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes
- Ärztliches Attest des Herkunftslandes
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit Staatsangehörigen
- Nachweis des Lebensunterhaltes und Unterkunftmöglichkeit
- Verpflichtungserklärung vor dem Gesetz Angolas
- Kopie des Reisepasses und der Hauptseiten, die benutzt wurden
- Drei Passbilder
- Nachweis von der Bezahlung des Migrationsakts
- Gebühr: CHF 300.-
Bemerkung: Alle fremdsprachigen Dokumente, die erforderlich sind, um ein langfristiges Visum (bis zu 12 Monaten) zu erlangen, müssen in die portugiesische Sprache übersetzt werden und von dem Kanzleramt des Kantons beglaubigt werden.
Hinweis: 1 - Die Anwesenheit von Visa-Antragstellern ist für die Erhebung biometrischer Daten erforderlich.
2 - Der für das Visum bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.
3 - Tage für biometrische Datenerhebung: Montags und dienstags von 9h30 bis 12h30.




