Beglaubigung von Dokumente

Die Konsularabteilung der Botschaft von Angola in der Schweiz beurkundet und/oder beglaubigt die Unterschriften in folgenden Dokumenten:

  1. Vollmacht
  2. Kostenübernahme
  3. Kopie des Reisepasses, des gültigen Personalausweises, des Führerscheins
  4. Dokumente, die in der Schweiz ausgestellt wurden, insofern sie zuvor von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt wurden, und von den Kantonskanzlei oder Bundeskanzlei beglaubigt.
  5. Gebühr: CHF 30.- (für Dokumente der Staatsangehörigen)
  6. Gebühr: CHF 100.- (für ausländische Dokumente)

Bemerkung: Die vollständige Kopie der Geburtseintragung oder die Geburtsurkunde (gültig bis zu 6 Monate oder weniger) müssen von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Angolas beglaubigt werden.
Wichtige Anmerkung: Alle fremdsprachige Dokumente (mit Ausnahme des Reisepasses, dem internationalen Impfausweis und der Nachweise der Reservierung des Flugs und des Hotels) müssen zuvor von einem offiziellen Übersetzer in die portugiesische Sprache übersetzt werden und von der Gemeindeverwaltung (Notar/Kantonskanzlei oder Bundeskanzlei) beglaubigt werden.

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